Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung GJ Bremen 2022-2 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge & Geschäftsordnungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand Grüne Jugend Bremen (dort beschlossen am: 12.09.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.09.2022, 13:28 |
A9: Mandatsträger*innenbeitrag
Antragstext
§3 wird wie folgt ergänzt:
(6) Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bremen, die ein Mandat in der Bremischen
Bürgerschaft ausüben, leisten neben ihren satzungsgemäßen Beiträgen nach Abs. 3
einen Mandatsträger*innenbeitrag an den Landesverband Bremen. Personen, die mit
einem Votum der GRÜNEN JUGEND Bremen in die Bremische Bürgerschaft gewählt
worden sind, aber kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bremen sind, sind dazu
angehalten der GRÜNEN JUGEND Bremen einen Mandatsträger*innenbeitrag zu leisten.
Die Höhe des Mandatsträger*innenbeitrags beträgt 1 % der Brutto-Diät.
Begründung
Um die politische Arbeit und die Bildungsarbeit der Grünen Jugend Bremen sicherzustellen, ist es wichtig, dass die dafür notwendigen Gelder zur Verfügung stehen. Es mangelt vor allem immer wieder an Mitteln, die nicht zweckgebunden sind (etwa für Bildungsarbeit oder Wahlkampf). Personen, die mit Hilfe der Grünen Jugend in Parlamente einziehen haben viel Unterstützung von der GJ erhalten; durch den Rückenwind des Votums, Kampagnen im Wahlkampf, langzeitige Bildungarbeit und Förderung. Durch den Mandatsträger*innenbeitrag können Abgeordnete der Grünen Jugend etwas zurückgeben und dazu beitragen, dass auch anderen Personen die gleichen Vorteile zuteil werden.
"Diät" bezeichnet das Gehalt von Abgeordneten. Die Höhe kann jährlich variieren, bewegt sich derzeit jedoch um die 5.000 €. 1 % hieße also etwa 50 € monatlich bzw. 600 € jährlich.
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